AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FpP Federnfabrik AG

1. Angebote, Vertragsabschluss.

Unsere Angebote sind freibleibend und haben, wenn nicht anders schriftlich angegeben, 3 Monate Gültigkeit.

Massgebend für den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung die per E-mail, Fax oder Brief übermittelt wird.

2. Liefertermine, Teillieferungen, Lieferverzögerung, Liefermengen.

Die Lieferung erfolgt soweit nicht anders vereinbart als Schüttgut. Die bestätigten Liefertermine verstehen sich abgehend. Liefermengen können, wenn nicht anders vereinbart ± 10% abweichen.

Die Einhaltung eines Liefertermins setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen der FpP Federnfabrik AG und des Kunden geklärt sind. Andernfalls kann eine Lieferterminverzögerung auftreten.

Teillieferungen sind gestattet. Betriebsstörungen durch nicht voraussehbare Ereignisse entbinden uns von eingegangenen Termin- und Lieferverpflichtungen. Sonstige unvorhergesehene Ereignisse wie Lieferverzögerung unserer Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist und verlängern diese angemessen. Die Lieferfrist wird weiter angemessen verlängert, wenn für die Ausführung von Lieferungen erforderliche Genehmigungen, Unterlagen oder für die Ausführung erforderlichen Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung. Schadensersatzansprüche sind ohne unser schriftliches Einverständnis ausgeschlossen.

3. Rahmenaufträge.

Bei Abrufe- oder Rahmenbestellungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die Gesamtbestellmenge sofort zu produzieren. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden.

Rahmenaufträge sind 12 Monate ab Auftragsbestätigungsdatum gültig. In dieser Zeit muss die gesamte bestellte Menge abgenommen werden, andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die noch nicht gelieferte Ware zu fakturieren. Nach Absprache kann die Ware bei uns weiterhin gelagert werden. Abweichende Ausnahmen gelten nur mit unserem schriftlichen Einverständnis die bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.

4. Preise, Zahlungen, Gutschriften.

Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gelten ab Werk, ausschliesslich Verpackung und Versicherung.

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzögerung sind wir berechtig, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu belasten.  Wir können, je nach Situation, eine Lieferung von Sicherheitsleistungen oder Vorkasse abhängig machen.

Ein bestätigter Auftrag kann von uns als ungültig erklärt werden, wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus früheren Lieferungen nicht oder nicht pünktlich nachgekommen ist.

Unsere Gutschriften haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.

5. Eigentumsvorbehalt.

Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand vor, bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen.

6. Beanstandungen, Mängelansprüche.

Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Später gemeldete Beanstandungen sind unwirksam. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Nichterhalt der Ware muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Es können nur technische Mängel der gelieferten Teile beanstandet werden. Für nicht unsere technischen Lieferbedingungen entsprechende Ware, liefern wir Ersatz oder erteilen eine Gutschrift (nach unserer Wahl). Diese kann innert 12 Monaten nach Gutschriftsdatum bei der nächsten Bestellung in Abzug gebracht werden. Für eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung hat uns der Kunde nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Unsere Verpflichtung zu Leistung von Schadenersatz, begrenzt sich auf dem Rechnungswert und verjährt in einem Jahr. Dies gilt auch bei angeliefertem Material. Bei einer Weiterverarbeitung der Ware Ihrerseits, erlischt jeglicher Ersatzanspruch.

7. Werkzeuge, Hilfsmittel.

Die im Kundenauftrag hergestellten Werkzeuge werden ausschliesslich für Ihr Produkt verwendet. Falls innerhalb von 5 Jahren nach der ersten Bestellung kein Anschlussauftrag erfolgt, und der Kunde uns nicht über weitere Aufträge innerhalb eines weiteren Jahres informiert, kann die FpP Federfabrik AG über dieses Werkzeug und eine allfällige Verschrottung entscheiden.

8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtstand ist CH-6340 Zug.

Stand: Juni 2003